Aufgabe der Kirchgemeinde ist es, in ihrem Gebiet die äusseren Voraussetzungen für die Entfaltung des religiös-kirchlichen Lebens zu schaffen. Sie besorgt und verwaltet die dazu erforderlichen Mittel und Einrichtungen. Die Gemeinde und ihre Behörden bemühen sich, die Gemeindeleitung und die übrigen in der Seelsorge Tätigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.